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22.01.2012 Neue Richtlinie zum 20.01.2012 Unbefriedigend !! Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht

Vorab: Auch ohne dieses zwar wieder aufgelegte aber nicht
befriedigendes Förderprogramm sind BHKWs
mit dem Hinterdgrund der Eigenstromnutzung 
lukrativ und zu empfehlen. (Ihr Sager & Deus Team!!)
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Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMU hat am 18. Januar 2012 die neue Richtlinie zum
Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht. Bereits
Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung
angekündigt, das eingefrorene Förderprogramm neu
aufzulegen. Das 2008 eingeführte Mini-KWK-Impulsprogramm
war im Frühjahr 2010 bei großer Nachfrage offiziell gestoppt
worden, seit September 2009 hatte das für die Abwicklung
zuständige BAFA keine Anträge mehr angenommen, da die
zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge bereits die Haus-
haltsmittel bis Ende 2010 vereinnahmt hatten. Der Stopp hatte
zu großen Verunsicherungen bei Investoren und erheblichen
Umsatzeinbrüchen in der Branche geführt. In dem jetzt neu
veröffentlichten Förderprogramm sind einschneidende
Veränderungen vorgenommen worden. Der Finanzierung
soll aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds
(Nationale Klimaschutzinitiative) erfolgen und ist deutlich
gekürzt worden.

Der B.KWK begrüßt die Wiederaufnahme des Förderpro-
gramms, hat aber bereits im Vorfeld auf die Unverhältnis-
mäßigkeit einiger Anforderungen hingewiesen. Obwohl
gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 9.12.2011
noch einige Verbesserungen erreicht werden konnten,
sind andere hohe Anforderungen weiter enthalten geblieben.
Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer stringenten
Auslegung die Mehraufwendungen zur Erfüllung der
hohen Auflagen den Zuschuss des Förderprogramms
kompensieren werden. Der erhoffte Nutzen des Programms,
eine breite Markteinführung von hocheffizienter KWK auch
im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser, bleibt damit fraglich.
Ferner ist zu befürchten, dass sich durch den späten Beginn
der möglichen Antragsstellung anstehende Investitions-
entscheidungen unnötig verschieben, die Hersteller müssen
daher im ersten Quartal 2012 mit spürbaren Umsatzeinbußen
rechnen. Der B.KWK setzt sich für eine positive Weiterent-
wicklung der Fördermöglichkeiten ein. Notwendige Rahmen
bedingungen, die nicht mit dem Förderprogramm umgesetzt
werden können, müssen jetzt in dem zur Novellierung
anstehenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
verankert werden.

Wesentliche Eckpunkte der neuen Richtlinie

Förderfähig sind jetzt nur noch neue Blockheizkraftwerke
in Bestandsbauten bis zu einer Leistung von 20 kWel und bei
Erfüllung anspruchsvoller Effizienzanforderungen. Der einmaligen
Investitionszuschuss ist nach der elektrischen Leistung der
Anlagen gestaffelt. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für
Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen
mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen
mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. Die Anlagen dürfen nicht in
einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot
für Fernwärme liegen und müssen mit einem
Wartungsvertrag betreut werden.

 

Weitere anspruchsvolle Effizienzanforderungen: Die Anforderungen
der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich
übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für
Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15% und für Anlagen von
10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20% betragen.
Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85%
einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhanden-
sein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von min-
destens 1,6 kWh pro installierte kWth, einer Steuerung und
Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise
inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements
sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen
Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel. Förder-
voraussetzung ist zudem, dass die KWK-Anlagen in der Liste
der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Die Liste
soll bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht und anschließend
kontinuierlich ergänzt werden.

Anträge auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller
auch nähere Hinweise zum Förderverfahren, die zu verwendenden
Formulare sowie Merkblätter zur weiteren Information.

Die Förderrichtlinie finden Sie auf den Seiten des BMU unter nachfolgendem Link:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/richtlinie_mini_kwk_bf.pdf

Die Antragsformulare finden Sie ab dem 1.4.2012 auf den Seiten des BAFA unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html