Förderung von Einzelmaßnahmen wie "Austausch der Heizung" seit 1.1.2009
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Seit 01.01.2009 auch Förderung von Einzelmaßnahmen
Mit Wirkung zum 1.1.2009 hat die KfW Förderbank das CO2-Gebäudesanierungs-programm modifiziert. Wesentliche Änderung ist die nunmehr mögliche Förderung von Einzelmaßnahmen, worunter auch der „Austausch der Heizung“ und der "Einbau einer Lüftungsanlage" fallen.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, erhalten ab dem 1.1.2009 alternativ zu einem zinsgünstigen Kredit auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank unter "Förderprogramme des Bundes / KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm-Zuschuss".
