Februar 2009 Kraft-Wärme-Kopplung, Aktuelle Vergütungen
Alternative 1: Volleinspeisung
Der durch das BHKW produzierte Strom wird komplett an den Netzbetreiber verkauft. Die Strommenge wird mittels Stromzähler nach dem BHKW gemessen und entsprechend dem KWK-Gesetz vergütet.
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Einspeisevergütung EEX bspw. 4,66 Cent/kWhVermiedene Netznutzungsentgelte bspw. 0,79 Cent/kWhZuschlag zur Einspeisevergütung 5,11 Cent/kWhÜblicher Preis für KWK-Strom 10,56 Cent/kWh §Die Einspeisevergütung EEX unterliegt Marktschwankungen. Der Übliche Preis für KWK-Strom liegt bei ca. 10,50 Cent/kWh.
Achtung: Der Zuschlag zur Einspeisevergütung läuft nach exakt 10 Jahren aus, die Grundvergütung deckt dann gerade die Brennstoffkosten. Die politische Entwicklung hierzu ist abzuwarten. Die aus dem BHKW resultierende Wärme wird komplett an den Eigentümer verkauft, der diese in seine Heizkostenabrechnung einfließen lässt und auf die Mieter umlegt.
Alternative 2: Direktbelieferung
Der durch das BHKW produzierte Strom wird soweit wie möglich an die Mieter direkt verkauft. Die Strommenge wird mittels Unterstromzähler in den einzelnen Wohnungen und Stromzählern nach dem BHKW und nach dem Hausanschluss gemessen.
Die Unterstromzähler müssen vom BHKW-Betreiber eingebaut und bezahlt werden. Die Vergütung des Stroms an die Mieter erfolgt auf
Basis des „normalen Tarifs“ des ortsansässigen Netzbetreibers, ggf. abzüglich eines bestimmten Geldbetrages (z.B. 1 Cent) oder Prozentsatzes (z.B. 2%).
Zusätzlich wird auf diesen Strom der KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent/kWh gewährt.
Im Neubau kann in den Mietverträgen eine Versorgung mittels BHKW mit aufgenommen werden. In den bestehenden Gebäuden müssen die Mieter angesprochen und einzeln überzeugt werden. Inwieweit die Überzeugung der Mieter gelingt ist zu prüfen.
Gerne erstellt Ihnen Sager & Deus ein speziell auf ihr Objekt zugeschnittenes Konzept.
